Auf dieser Seite
- 1.Allgemeines
- 2.Gegenstand der Nutzungsvereinbarung
- 3.Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung
- 4.Rechteeinräumung
- 5.Haftung; Freistellung
- 6.Rückgabe und Löschung
- 7.Datenschutz
- 8.Schlussbestimmungen
§ 1 Allgemeines
(1) Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für jegliche Nutzung der unter folgenden URL erreichbaren Plattform (im Folgenden „Plattform"): https://2k17ksapq8oydp53fx5y.openadvo.eu/. Sie gelten zwischen den Nutzenden (im Folgenden „Nutzer") und der OpenAdvo GbR (im Folgenden „Bereitsteller"). Die Bedingungen werden mit Abschluss der Vereinbarung, spätestens jedoch mit der ersten Benutzung der Website durch den Benutzer Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Bereitsteller.
(2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, widersprechende oder ergänzende allgemeine Bedingungen werden nur Bestandteil der Nutzungsvereinbarung, wenn der Bereitsteller ihnen schriftlich zugestimmt hat.
(3) Soweit diese Bedingungen nichts anderes bestimmen, sind alle Mitteilungen und Erklärungen, die der Benutzer gegenüber dem Bereitsteller abgibt, mindestens in Textform (eine E-Mail ist ausreichend) abzugeben.
§ 2 Gegenstand der Nutzungsvereinbarung
Der Bereitsteller gewährt dem Nutzer unentgeltlich und auf den Zeitraum zwischen dem 15.02.2026 bis einschließlich dem 01.06.2026 begrenzten Zugang zu einer Plattform zur elektronischen Erfassung von Wohngeldanträgen im Auftrag der Stadt Tübingen. Dies dient dem Test der Plattform für eine zukünftige Nutzung durch den Auftraggeber.
§ 3 Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung
Die Nutzungsvereinbarung kommt durch die Anmeldung des Nutzers auf der bereitgestellten Plattform und der damit verbunden Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung des Bereitstellers zustande.
§ 4 Rechteeinräumung
(1) Mit Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung wird der Bereitsteller dem Nutzer das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte Recht einräumen, die Plattform in dem in diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Umfang zu nutzen. Zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform gehören die Anmeldung auf der Plattform, das Hochladen von etwaigen für den Wohngeldantrag erforderlichen Dokumenten und die Nutzung des „Wohngeldassistenten" in der durch die Benutzeroberfläche ermöglichten Art und Weise. Der Nutzer garantiert, dass er nur solche Dokumente hochlädt, die einen Bezug zu dem Wohngeldantrag haben und insbesondere keine rechtswidrigen oder schädlichen Inhalte auf die Plattform stellt.
(2) Alle Rechte an der Plattform und an ihren Inhalten verbleiben bei dem Bereitsteller, soweit diese Bedingungen nicht etwas anderes bestimmen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für jegliche an der Plattform und deren Inhalten bestehenden Eigentumsrechte.
(3) Der Nutzer ist zu einer Vervielfältigung der Plattform oder der darauf angebotenen Inhalte nicht berechtigt. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur aufgrund einer schriftlichen Zustimmung des Bereitstellers möglich.
(4) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Plattform und deren Inhalte einschließlich der Dokumentation, Anmeldedaten und sonstige mitgelieferte Begleitmaterialien an Dritte weiterzugeben, zu veräußern oder in sonstiger Art und Weise (insbesondere durch Vermieten oder Verleihen) Dritten zu überlassen.
(5) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Plattform zu verändern und zu bearbeiten.
(6) Der Nutzer garantiert, dass er im Zeitpunkt der Nutzung eingeschriebener Student der Eberhard Karls Universität Tübingen ist.
§ 5 Haftung; Freistellung
(1) Der Bereitsteller haftet unbeschränkt:
• bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
• im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie;
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
• für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Nutzungsvereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalpflicht"), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden.
(2) Im Übrigen ist eine Haftung des Bereitstellers ausgeschlossen.
(3) Die Nutzung der Plattform geschieht auf eigene Gefahr und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Plattform sich noch in der Testphase befindet. Der Bereitsteller übernimmt insbesondere keine Haftung für mögliche Fehlinformationen, die sich auf der Plattform finden oder sich aus ihrer Nutzung ergeben. Der Nutzer garantiert, dass er alle Informationen von der Plattform eigenständig auf ihre Richtigkeit überprüft, bevor er sie einer privaten oder sonstigen Entscheidung zugrunde legt.
(4) Der Nutzer behandelt Informationen die durch KI gestützte Systeme erstellt werden, insbesondere durch den „Wohngeldassistenten", mit besonderer Vorsicht. Der Bereitsteller garantiert ausdrücklich nicht die Genauigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit von mit KI-Systemen erstellten Informationen und übernimmt keine Haftung für dieselben. Der Nutzer garantiert, dass er jegliche durch KI gestützte Systeme erstellten Informationen eigenständig auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft, bevor er sie privat oder in sonstiger Weise benutzt. Antworten KI gestützter Systeme basieren auf Algorithmen und Wahrscheinlichkeiten und geben nicht die Ansichten des Bereitstellers wieder.
(5) Der Nutzer übernimmt die alleinige Haftung für alle Ansprüche Dritter, die sich aus seiner Nutzung der Plattform unter Verstoß gegen diese Bedingungen ergeben.
(6) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Bereitstellers.
§ 6 Rückgabe und Löschung
(1) Nach Beendigung des Nutzungsvertrags ist der Nutzer verpflichtet, die Nutzung der Plattform einzustellen und sämtliche Kopien der Plattform und ihrer Inhalte zu löschen.
(2) Jede Nutzung des Systems nach dem zeitlichen Ablauf des Nutzungsverhältnisses ist unzulässig.
§ 7 Datenschutz
Der Bereitsteller beachtet die datenschutzrechtlichen Vorgaben. Der Bereitsteller verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag der Stadt Tübingen gem. Art. 28 DS-GVO und auf Grundlage eines entsprechenden, mit der Stadt Tübingen geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder eine später in diese aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen Nutzungsbedingungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als bestimmt, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Nutzungsbedingungen gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss der Nutzungsvereinbarung bzw. bei Aufnahme der Bestimmung bedacht hätten.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen einschließlich dieses § 8 Abs. 2 bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
(3) Die Parteien dürfen die Nutzungsbedingungen sowie Rechte und Pflichten aus den Nutzungsbedingungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei auf einen Dritten übertragen.
(4) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu den Nutzungsbedingungen bestehen nicht.
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist der Sitz des Bereitstellers. Der Bereitsteller bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
(2) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dem Nutzungsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).